Wenn sich alle Beteiligten (Einsatzstelle, Trägerorganisation, Incomer*in) für die Durchführung des Freiwilligendienstes entschieden haben, unterzeichnen die Einsatzstelle, Trägerorganisation und das BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) die Freiwilligendienstvereinbarung. Der*die Freiwillige erhält die unterzeichnete Vereinbarung postalisch, da sie für die Beantragung des Visums benötigt wird.
Wird dem Antrag auf Visum durch die deutsche Auslandsvertretung stattgegeben, kann der*die Freiwillige nach Deutschland einreisen.
Nun kann das Engagement der Freiwilligen in der Einsatzstelle beginnen.